Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Rentabilität und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken Hand in Hand gehen. Das erfordert verbindliche Regeln, Zusammenarbeit und Integrität.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex beinhaltet Arlas Prinzipien für ethisches und nachhaltiges Wachstum. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir unsere Geschäfte führen, können Sie dies in unserem Verhaltenskodex nachlesen, den Sie in mehreren Sprachen finden.
Lieferantenkodex
Wir machen nur Geschäfte und schließen Verträge mit Geschäftspartnern ab, die die Gesetze in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten und die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen. Außerdem erwarten wir von allen unseren Geschäftspartnern, dass sie sich zu ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung bekennen und unseren Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner einhalten.
Grundsatzerklärung Menschenrechte (LksG)
Wir bekennen sich zur Achtung der Menschenrechte und zum Umweltschutz. Wir stellen uns unserer Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt, denn wir sind uns ist bewusst, dass die Tätigkeit als produzierendes Unternehmen und dadurch eine Teilnahme an globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf geschützte Rechtsgüter haben kann. Mit dieser Grundsatzerklärung stellen wir unsere Strategie zur Einhaltung von zu schützenden Rechtsgütern vor, um die Gewährleistung von menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten im Unternehmen und in den vorgelagerten Lieferketten zu stärken und Verletzungen vorzubeugen.
Wir bei Arla Foods respektieren in unserer Geschäftstätigkeit und über unsere gesamte Lieferkette Menschen- und Umweltrechte in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen und den zehn Prinzipien des UN Global Compact. Um unserer Verantwortung auch gegenüber Betroffenen gerecht zu werden, stellt Arla Foods ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, um vermutete, drohende oder bereits eingetretene Verstöße gegen die menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten des § 2 Absatz 2 Nr. 1-12 und Absatz 3 Nr. 1-8 LkSG umgehend aufzuklären sowie deren negative Auswirkungen, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, zumindest zu minimieren.
Das Beschwerdeverfahren steht allen internen und externen Hinweisgebern offen, die beabsichtigen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von Arla Foods im eigenen Geschäftsbereich oder eines Zulieferers entstanden sein könnten.
Eingaben können insbesondere über das nachfolgend beschriebene Hinweisgebersystem erfolgen.
Alternativ bieten wir folgende Kanäle zur Einreichung von Hinweisen und Eingaben nach dem LksG an:
Per e-mail an: Supplychainact@arlafoods.com
Per Post an folgende Adresse: Arla Foods Deutschland GmbH, Legal&Compliance, Wahlerstr. 2, 40472 Düsseldorf
Unabhängig davon, welcher Kanal für die Eingabe genutzt wird, wird Arla Foods jede Eingabe unverzüglich bearbeiten. Jede hinweisgebende Person erhält eine Eingangsbestätigung. Jeder Hinweis wird durch den unabhängigen Ethik-Ausschuss ELC bei Arla Foods vertraulich bearbeitet. Im Rahmen der Prüfung des Hinweises wird das ELC auf die hinweisgebende Person zukommen, um den dem Hinweis zugrunde liegenden Sachverhalt zu erörtern.
Hinweisgebersystem
Die Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften hat für Arla einen hohen Stellenwert. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden.
In unserem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, welches unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.
Hinweisgeber, die aufgrund konkreter Hinweise auf mögliche Verstöße hinweisen, werden vom Unternehmen geschützt.
Die Vertraulichkeit der Hinweise ist gewährleistet. Der Ablauf der Hinweisabgabe ist in der Beschwerderichtlinie geregelt.