Arla Kærgården verschenkt Freude

Gewinnen Sie einen Geburtstagsbrunch!

Von März bis September verlosen wir monatlich einen großen Geburtstagsbrunch mit Ihren Liebsten! Sagen Sie uns dafür einfach, mit wem Sie gemeinsam brunchen wollen und wieso! Als Trostpreise gibt es außerdem 10 Sektfrühstück-Geschenkboxen.

Zurück zum Gewinnspiel-Formular

1) Veranstalter

Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der Arla Foods Deutschland GmbH (nachfolgend: Arla Foods).

2) Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland sind und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Mitarbeiter von Arla Foods sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte oder computergenerierte Teilnahmen sind nicht gestattet.

Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von Arla Foods angemessen gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich Arla Foods vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

3) Gewinne

Bei den ausgeschriebenen Gewinnen handelt es sich um den Hauptgewinn von einem Geburtstagsbrunch für maximal 20 Personen sowie 10 x 1 Smartbox für ein Sektfrühstück. Der Geburtstagsbrunch wird beim Gewinner zu Hause oder an einem anderen vom Gewinner zur Verfügung gestellten Ort (z. B. eigener Garten) durchgeführt. Arla Foods bringt dafür Geschirr und Besteck, Brötchen, Ei, Arla Kærgården und viele andere Leckereien zum Geburtstagsbrunch mit.

4) Wie erfolgt die Teilnahme?

Das Gewinnspiel „Arla Kærgården Geburtstagsbrunch Mai“ findet vom 1. September 2016 bis einschließlich dem 30. September 2016, jeweils 12:00 Uhr, auf www.happy-streichzart.de statt. Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss das Teilnahmeformular des Gewinnspiels auf der Webseite ausgefüllt und abgeschickt werden.

5) Nutzungsrechte und Pflichten

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Vornamen, Wohnorte sowie der Text aus dem Feld „Mit wem möchten Sie den Brunch gemeinsam genießen und warum?“ im Zusammenhang mit der Gewinnspielaktion, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge vom Veranstalter oder von beauftragten Dritten in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel auf der Facebook-Seite, Webseite oder im Printbereich) öffentlich bekannt gegeben werden können. Je nach Absprache zwischen Veranstalter und Gewinner werden eventuell durch einen Fotografen Fotos vom Brunch aufgenommen. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die beim Brunch entstandenen Fotos ebenfalls vom Veranstalter oder von beauftragten Dritten in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel auf der Facebook-Seite, Webseite oder im Printbereich) öffentlich bekannt gegeben werden können.

Die Teilnehmer gewährleisten, dass die von ihnen eingesendeten Fotos und Texte frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Soweit der Veranstalter wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen werden sollte, die von einem Teilnehmer zu vertreten sind, stellt der Teilnehmer den Anbieter auf erstes Anfordern frei und unterstützt den Veranstalter bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

Die gesetzlichen Widerrufsrechte der Teilnehmer bleiben unberührt.

6) Gewinnermittlung und Benachrichtigung

Die insgesamt 11 Gewinner werden von einer Jury aus dem Hause Arla Foods unter allen Teilnehmern ausgewählt.

Die Gewinner werden am Montag, den 3. Oktober 2016 per E-Mail über Ihren Gewinn benachrichtigt. Die Gewinner müssen sich bis zum 10. Oktober (18 Uhr) zurückmelden, ansonsten verfällt der Gewinn.

7) Gewinnübermittlung

Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Absprache mit den Gewinnern durch Arla Foods. Die 10 Smartboxen werden per Post an die angegebene Adresse verschickt; der Geburtstagsbrunch wird nach Absprache mit dem Gewinner innerhalb der folgenden 8 Wochen durchgeführt. Im Falle eines falsch übermittelten Namens oder Adresse bzw. eines unzustellbaren Gewinns ist Arla Foods nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind ausschließlich die Gewinner verantwortlich. Der Gewinner hat sicherzustellen, dass der Gewinn unter der angegebenen Adresse an ihn übergeben werden kann.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Gewinne sind nicht übertragbar.

8) Ausschluss von Teilnehmern

Arla Foods behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Verlosung gänzlich auszuschließen.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

Arla Foods bleibt es vorbehalten, bei Verdacht eines Ausschlussgrundes den Teilnehmer zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von Arla Foods gesetzten Frist, behält sich Arla Foods vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2, 5 und 6 geregelt.

9) Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Personendaten vom Veranstalter gelöscht, sofern die Speicherung nicht gesetzlich vorgesehen ist.

Teilnehmer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von dem Veranstalter über sie gespeichert wurden. Zusätzlich haben Teilnehmer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Widerruf von Einwilligungen, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

10) Haftungsbeschränkung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

11) Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

Arla Foods behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

Arla Foods ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

- ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird,

- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Auswahl der Gewinner und die Beurteilung der Inhalte der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.

12) Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Zurück zum Gewinnspiel-Formular